Die besondere Situation von Selbstständigen bei der Krankenversicherung

Wer sich in Deutschland selbstständig macht oder als Freiberufler tätig ist, steht vor einer Entscheidung, die viele unterschätzen: die Wahl der Krankenversicherung. Anders als Angestellte, die automatisch in der GKV pflichtversichert sind, können Selbstständige frei wählen – eine Freiheit, die aber auch Verantwortung mit sich bringt.

Denn in der Selbstständigkeit gibt es keinen Arbeitgeber, der die Hälfte des Beitrags übernimmt. Egal ob GKV oder PKV: Sie tragen den vollen Beitrag selbst. Das ändert die Rechengrundlage erheblich und macht die sorgfältige Analyse umso wichtiger.

Wichtig zu wissen: Krankenversicherungspflicht

Auch als Selbstständiger müssen Sie in Deutschland krankenversichert sein. Eine Ausnahme gilt nur für bestimmte Personengruppen (z. B. hauptberuflich Selbstständige mit sehr hohem Einkommen, die sich auf Antrag von der Versicherungspflicht befreien lassen können). Im Regelfall gilt: PKV oder freiwillige GKV – eine der beiden Optionen müssen Sie wählen.

PKV vs. GKV für Selbstständige: Der direkte Vergleich

Bevor wir in die Details gehen, ein direkter Vergleich der wesentlichen Unterschiede. Beide Optionen haben ihre Berechtigung – die richtige Wahl hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.

Private Krankenversicherung (PKV)

  • Individuell gestaltbarer Schutz
  • Beitrag unabhängig vom Einkommen
  • Chefarztbehandlung & Einzelzimmer wählbar
  • Schnellere Facharzttermine
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Steuerlich vollständig absetzbar
  • Bei gutem Gesundheitszustand günstig

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

  • Einkommensabhängiger Beitrag (flexibel)
  • Kostenfreie Mitversicherung der Familie
  • Keine Gesundheitsprüfung
  • Kein Beitragsrisiko bei Vorerkrankungen
  • Planungssicherheit bei niedrigem Einkommen
  • Leistungen gesetzlich festgelegt
  • Rückkehr in GKV bleibt möglich

Was kostet die PKV für Selbstständige wirklich?

Das ist die Frage, die Gründer und Freiberufler am häufigsten stellen. Die Antwort ist komplex, weil der PKV-Beitrag von vielen individuellen Faktoren abhängt. Im Gegensatz zur GKV gibt es keinen festen Beitragssatz.

Orientierungswerte PKV-Monatsbeiträge für Selbstständige (Stand 2026, guter Gesundheitszustand)
AlterBasisschutzMittelklassePremium-Tarif
25 Jahreca. 220–280 €ca. 320–400 €ab 450 €
30 Jahreca. 260–330 €ca. 370–480 €ab 520 €
35 Jahreca. 290–380 €ca. 420–540 €ab 600 €
40 Jahreca. 330–430 €ca. 480–620 €ab 700 €
45 Jahreca. 400–520 €ca. 570–740 €ab 820 €

Zum Vergleich: In der GKV berechnet sich der Beitrag auf Basis des Einkommens. Bei einem Nettoeinkommen von 4.000 Euro monatlich zahlen Selbstständige in der freiwilligen GKV (mit Krankengeld) ca. 1.017 Euro pro Monat (Stand 2026, inkl. Pflegeversicherung). Das macht die PKV für viele Selbstständige ab Mitte 30 konkurrenzfähig.

Was beeinflusst den PKV-Beitrag?

Die wichtigsten Faktoren für Ihre individuelle Beitragshöhe als Selbstständiger sind:

  • Eintrittsalter: Je jünger, desto günstiger. Jedes Jahr, das Sie früher einsteigen, spart langfristig erhebliche Summen.
  • Gesundheitszustand: Vorerkrankungen können zu Risikoaufschlägen oder Leistungsausschlüssen führen. Bei ernsteren Vorerkrankungen kann eine PKV-Absicherung schwierig oder teuer werden.
  • Leistungsumfang: Was genau soll versichert sein? Chefarztbehandlung, Einzelzimmer, Zahnersatz, Heilpraktiker – jede Leistung kostet extra.
  • Selbstbehalt: Mit einem Selbstbehalt von 1.000 bis 3.000 Euro pro Jahr können Sie Ihren Monatsbeitrag deutlich reduzieren.
  • Versicherer: Die Beitragspolitik und Reservehaltung der Versicherer unterscheidet sich erheblich. Langfristige Stabilität ist wichtiger als der günstige Einstiegspreis.

Steuerliche Absetzbarkeit der PKV für Selbstständige

Hier liegt einer der größten Vorteile der PKV für Selbstständige. PKV-Beiträge sind in Deutschland als Sonderausgaben nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG steuerlich absetzbar. Und zwar in voller Höhe des sogenannten Basisbeitrags – also des Teils des Beitrags, der der gesetzlich vorgeschriebenen Basisabsicherung entspricht.

In der Praxis bedeutet das: Bei einem monatlichen PKV-Beitrag von 450 Euro und einem Steuersatz von 35 Prozent zahlen Sie effektiv nur noch rund 293 Euro pro Monat. Die Steuerersparnis beträgt knapp 1.900 Euro jährlich. Zusatzleistungen über den Basisschutz hinaus (z. B. Chefarztbehandlung, Zahnersatz der Extraklasse) sind nicht voll absetzbar, mindern aber ebenfalls das zu versteuernde Einkommen.

Praxisbeispiel Steuerersparnis

Monatsbeitrag PKV: 450 € · Jahresbeitrag: 5.400 € · Davon absetzbarer Basisbeitrag: ca. 4.800 € · Steuerersparnis bei 35 % Steuersatz: ca. 1.680 € · Effektiver Jahresbeitrag: ca. 3.720 € = 310 € pro Monat

Der Selbstbehalt als Stellschraube für Selbstständige

Wer als Selbstständiger kalkuliert, denkt in Jahresbudgets. Ein Selbstbehalt in der PKV funktioniert ähnlich: Sie zahlen in einem Versicherungsjahr die ersten X Euro selbst, danach übernimmt die Versicherung die Kosten vollständig. Im Gegenzug ist Ihr Monatsbeitrag spürbar niedriger.

Ein Selbstbehalt von 1.000 Euro pro Jahr kann den Monatsbeitrag um 80 bis 150 Euro senken – je nach Tarif und Alter. Wer selten krank ist und nur geringe laufende Behandlungskosten hat, profitiert klar. Die eingesparten Beiträge übersteigen über die Jahre die selbst getragenen Kosten im Krankheitsfall meist deutlich.

Wichtig: Planen Sie den Selbstbehalt als fixen Posten in Ihre Jahresplanung ein. Disziplinierte Selbstständige legen die monatliche Beitragsersparnis einfach auf die Seite – das erzeugt eine persönliche Krankheitskostenrücklage, die bei Bedarf genutzt wird.

Krankengeld: Was Selbstständige unbedingt wissen müssen

Für Selbstständige ist das Krankengeld ein besonders wichtiges Thema, das beim PKV-Vergleich oft vernachlässigt wird. Im Gegensatz zu Angestellten erhalten Selbstständige bei Krankheit kein automatisches Krankengeld vom Staat oder Arbeitgeber. Wenn Sie mehrere Wochen ausfallen, entsteht ein Einkommensvakuum.

In der PKV können Sie eine Krankentagegeldversicherung als separaten Baustein hinzufügen. Diese zahlt ab dem vereinbarten Beginn (z. B. ab dem 43. Krankheitstag) ein tägliches Tagegeld, das Ihr ausgefallenes Einkommen kompensiert. Wählen Sie das Tagegeld so, dass es Ihren tatsächlichen Einkommensbedarf abdeckt – und denken Sie an laufende Fixkosten wie Büro, Mitarbeiter oder Kreditraten.

Warnung: Einkommensausfall-Risiko unterschätzen – Viele Selbstständige verzichten auf Krankentagegeld, um Kosten zu sparen. Das kann fatale Folgen haben: Schon ein Monat Arbeitsunfähigkeit kann bei manchen Betrieben existenzbedrohend sein. Eine Krankentagegeldversicherung ab dem 43. Tag kostet meist nur 30–60 Euro monatlich – ein überschaubares Investment für große Sicherheit.

Gründer und Freelancer: Wann ist der richtige Zeitpunkt für die PKV?

Viele angehende Selbstständige stellen sich die Frage, ob sie direkt bei der Gründung in die PKV wechseln sollten. Die Antwort hängt von mehreren Faktoren ab:

  • Alter: Je jünger Sie sind, desto günstiger der Einstieg. Wer mit 25 in die PKV eintritt, zahlt deutlich weniger als mit 35.
  • Gesundheitszustand: Bei Vorerkrankungen sollte die PKV-Option geprüft werden, bevor der Gesundheitszustand sich möglicherweise verschlechtert.
  • Einkommenserwartung: Wenn Sie in den ersten Jahren mit niedrigem Einkommen rechnen, kann die GKV kurzfristig günstiger sein. Mittelfristig – sobald das Einkommen stabile 3.000 bis 4.000 Euro netto übersteigt – wird die PKV für Einzelpersonen fast immer günstiger.
  • Familie: Wenn Sie Kinder haben oder planen, ist die kostenfreie GKV-Familienversicherung ein erheblicher Kostenvorteil. In der PKV zahlt jede versicherte Person einen eigenen Beitrag.

Rückkehr in die GKV: Geht das als Selbstständiger?

Das ist eine der häufigsten und wichtigsten Fragen: Kann ich als Selbstständiger, der in die PKV gewechselt ist, irgendwann zurück in die GKV? Die ehrliche Antwort: Es ist schwierig, aber unter bestimmten Umständen möglich.

Wenn Sie Ihre Selbstständigkeit aufgeben und wieder als Angestellter mit einem Gehalt unter der Versicherungspflichtgrenze tätig werden, werden Sie automatisch GKV-pflichtversichert. Wenn Sie dauerhaft weniger als 450 Euro monatlich aus der Selbstständigkeit verdienen (Minijob-Grenze), können Sie ebenfalls in die GKV eintreten.

Es gibt jedoch keine freiwillige Rückkehrmöglichkeit für hauptberuflich Selbstständige zurück in die GKV. Das ist ein wichtiger Aspekt: PKV-Beiträge steigen im Alter an. Wer mit 30 einsteigt und mit 60 pensionär ist, hat oft mit erheblich höheren Beiträgen zu rechnen. Diese langfristige Perspektive muss in die PKV-Entscheidung einfließen.

Checkliste: PKV für Selbstständige – was Sie prüfen sollten

  1. Wie hoch ist mein aktuelles und erwartetes zukünftiges Nettoeinkommen?
  2. Habe ich Vorerkrankungen, die die PKV-Aufnahme erschweren könnten?
  3. Bin ich Single oder habe ich Familie (Kinder zu versichern)?
  4. Wie alt bin ich? Für wen lohnt sich der Einstieg zeitlich am meisten?
  5. Welche Leistungen sind mir wirklich wichtig?
  6. Wie stabil ist mein Einkommen – kann ich auch in schlechten Monaten den Beitrag zahlen?
  7. Habe ich eine separate Krankentagegeldversicherung eingeplant?
  8. Habe ich den Anbieter auf historische Beitragsstabilität geprüft?

Häufige Fragen von Selbstständigen zur PKV

Ja, in Deutschland gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht. Als Selbstständiger können Sie zwischen der freiwilligen GKV-Mitgliedschaft und der privaten Krankenversicherung wählen. Eine Nichtversicherung ist nicht möglich und kann zu erheblichen Nachzahlungen führen.

Der PKV-Beitrag fällt auch dann an, wenn Sie kein Einkommen haben. Sie können auf einen günstigeren Tarif mit höherem Selbstbehalt wechseln oder den Notlagentarif in Anspruch nehmen. Planen Sie daher PKV-Beiträge immer als unveränderliche Fixkosten in Ihre Liquiditätsplanung ein – mindestens drei bis sechs Monatsbeiträge sollten als Reserve vorhanden sein.

Es kommt auf das Einkommen an. Bei niedrigen Einkünften (unter ca. 2.000 Euro netto/Monat) ist die GKV oft günstiger, weil der Beitrag einkommensabhängig ist. Ab einem Nettoeinkommen von ca. 3.500 Euro pro Monat wird die PKV für junge, gesunde Einzelpersonen meist günstiger – besonders nach Berücksichtigung der Steuerersparnis.

Ja, dringend empfohlen. Als Selbstständiger erhalten Sie im Krankheitsfall kein Krankengeld. Ein Krankentagegeld ab dem z. B. 43. Tag sichert Ihr Einkommen bei längerer Arbeitsunfähigkeit. Die monatlichen Kosten von 30–60 Euro sind im Verhältnis zum finanziellen Risiko gering.

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