PKV Versicherungsbedingungen
Was Sie vor dem Wechsel in die private Krankenversicherung wissen sollten – verständlich erklärt ohne Fachchinesisch.
Wenn Sie eine private Krankenversicherung abschließen, bilden die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zusammen mit dem gewählten Tarif die rechtliche Grundlage Ihres Versicherungsschutzes. Diese Seite gibt Ihnen einen verständlichen Überblick über die wichtigsten Bedingungen und Begriffe – damit Sie wissen, worauf es beim PKV-Vergleich wirklich ankommt.
Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB)
Die AVB sind das Herzstück jedes PKV-Vertrags. Sie regeln, welche Leistungen versichert sind, wie im Schadensfall vorgegangen wird, welche Rechte und Pflichten beide Seiten haben und unter welchen Umständen der Vertrag geändert oder beendet werden kann. Jeder seriöse PKV-Anbieter stellt seine AVB auf der eigenen Website zum Download bereit. Es empfiehlt sich, diese vor Vertragsabschluss sorgfältig zu lesen – oder im Rahmen des Vergleichs die wichtigsten Punkte durch einen unabhängigen Berater erläutern zu lassen.
Der Leistungsumfang im Detail
Nicht alle PKV-Tarife sind gleich. Der Leistungsumfang variiert erheblich und lässt sich üblicherweise in drei Kernbereiche unterteilen, die separat oder kombiniert versichert werden können:
Ambulante Behandlung
Dieser Bereich deckt alle Behandlungen ab, die Sie beim niedergelassenen Arzt oder in der Praxis erhalten, ohne dass ein Krankenhausaufenthalt nötig ist. Dazu gehören Arztbesuche, Medikamente, Physiotherapie, Laboruntersuchungen, Psychotherapie und weitere ambulante Maßnahmen. Hochwertige Tarife erstatten hier in der Regel 100 Prozent der Kosten nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
Stationäre Behandlung
Hier geht es um Krankenhausleistungen. Innerhalb dieses Bereichs können Sie zwischen verschiedenen Komfortstufen wählen: allgemeine Klasse (Mehrbettzimmer, Behandlung durch den diensthabenden Arzt), Zweibettzimmer mit Chefarztbehandlung oder Einbettzimmer mit Chefarztbehandlung. Je nach gewählter Stufe variiert der Monatsbeitrag, aber auch der Komfort und die Qualität der Versorgung im Ernstfall.
Zahnärztliche Behandlung
Die Zahnleistungen sind in PKV-Tarifen häufig separat wählbar. Gute Zahnschutz-Tarife erstatten bis zu 100 Prozent der zahnärztlichen Kosten einschließlich Zahnersatz und Kieferorthopädie. Wer als GKV-Mitglied festgestellt hat, dass die zahnärztlichen Leistungen nicht ausreichen, ist in der PKV häufig besser aufgestellt.
Selbstbehalt – Wie er funktioniert und wann er sich lohnt
Ein Selbstbehalt (auch Selbstbeteiligung genannt) bedeutet, dass Sie pro Versicherungsjahr einen festgelegten Betrag selbst übernehmen, bevor die Versicherung die restlichen Kosten trägt. Übliche Selbstbehaltsstufen liegen zwischen 300 und 5.000 Euro pro Jahr.
Der Vorteil liegt auf der Hand: Je höher Ihr Selbstbehalt, desto niedriger Ihr monatlicher Beitrag. Wer selten krank ist und gesundheitsbewusst lebt, kann durch einen Selbstbehalt jährlich mehrere Hundert Euro sparen. Über viele gesunde Jahre kann das Ersparnis deutlich die gelegentlichen Eigenleistungen übersteigen.
Wichtig zu wissen: Nicht alle Leistungen sind vom Selbstbehalt betroffen. Viele Tarife nehmen Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen oder Mutterschaftsleistungen vom Selbstbehalt aus, sodass diese weiterhin vollständig erstattet werden.
Wartezeiten
Wartezeiten sind Zeiträume nach Vertragsabschluss, während derer bestimmte Leistungen noch nicht in Anspruch genommen werden können. In der privaten Krankenversicherung gibt es folgende Wartezeiten:
- Allgemeine Wartezeit: In der Regel 3 Monate für die meisten Leistungen (außer bei Unfällen, die sofort versichert sind).
- Besondere Wartezeiten: Für Entbindungen (8 Monate), Psychotherapie (3 Monate) und bestimmte Zahnbehandlungen (8 Monate) gelten längere Wartezeiten.
- Wartezeiterlass: Wer nahtlos aus einer anderen privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung wechselt, kann häufig auf einen Wartezeiterlass durch Vorlage einer Vorversicherungsbestätigung bestehen.
Gesundheitsprüfung und Risikoaufschläge
Bei der Beantragung einer privaten Krankenversicherung müssen Sie einen Gesundheitsfragebogen ausfüllen. Darin geben Sie Vorerkrankungen, laufende Medikamente, bisherige Behandlungen und Ihren aktuellen Gesundheitszustand an. Der Versicherer bewertet diese Angaben und kann:
- den Antrag zu normalen Konditionen annehmen,
- einen Risikoaufschlag erheben (höherer Beitrag wegen erhöhtem Risiko),
- bestimmte Vorerkrankungen oder Leistungen ausschließen (Leistungsausschluss), oder
- den Antrag ablehnen.
Es ist zwingend erforderlich, alle Fragen im Gesundheitsfragebogen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Falschaussagen können dazu führen, dass der Versicherer im Leistungsfall die Zahlung verweigert oder den Vertrag anfechtet.
Beitragsanpassungen
PKV-Beiträge sind nicht statisch, sondern werden periodisch angepasst. Die Ursachen hierfür liegen im medizinischen Fortschritt (neue, teurere Behandlungsmethoden), der steigenden Lebenserwartung (mehr Leistungsausgaben pro Versichertem) und eventuellen Kalkulationsfehlern bei der ursprünglichen Beitragskalkulation.
Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Beitragsanpassungen durch einen unabhängigen Treuhänder geprüft und genehmigt werden müssen. Trotzdem sollten Sie bei der Tarifauswahl auf Anbieter achten, die in der Vergangenheit moderate und planbare Beitragsanpassungen hatten. Unser Vergleich gibt Ihnen hierzu transparente Hinweise.
Kündigung und Wechsel
Ein PKV-Vertrag ist grundsätzlich auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Allerdings verlieren Sie beim Wechsel in eine andere PKV Ihre angesparten Alterungsrückstellungen – ein wichtiger Aspekt, der gegen häufige Wechsel spricht.
Ein Wechsel zurück in die gesetzliche Krankenversicherung ist für Arbeitnehmer nur unter engen Voraussetzungen möglich (z. B. Einkommensrückgang unter die Versicherungspflichtgrenze oder Eintritt einer Pflichtversicherung). Selbstständige haben diese Möglichkeit grundsätzlich nicht, solange sie selbstständig tätig sind.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhungen
Wenn Ihr PKV-Anbieter den Beitrag erhöht, haben Sie ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht: Sie können den Vertrag innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung außerordentlich kündigen. Dabei sollten Sie jedoch beachten, dass ein Wechsel zu einem anderen Anbieter erneut eine Gesundheitsprüfung erfordert und Ihre bisherigen Alterungsrückstellungen nicht vollständig mitgenommen werden können.
Portabilität der Alterungsrückstellungen
Seit 2009 haben PKV-Versicherte das Recht, beim Wechsel zu einem anderen Privatversicherer einen Übertragungswert mitzunehmen. Dieser entspricht den Alterungsrückstellungen im sogenannten Basistarif. Da der Basistarif jedoch deutlich weniger leistet als die meisten regulären PKV-Tarife, löst diese Regelung das Problem des Verlusts von Alterungsrückstellungen nur teilweise.
Unser Rat: Worauf Sie beim Tarifvergleich achten sollten
Ein guter PKV-Tarif zeichnet sich nicht allein durch einen günstigen Einstiegsbeitrag aus. Achten Sie beim Vergleich auf folgende Punkte: Wie haben sich die Beiträge des Anbieters in den letzten zehn Jahren entwickelt? Wie hoch sind die Alterungsrückstellungen des Unternehmens? Wie ist das Unternehmen finanziell aufgestellt? Wie sind die Konditionen im Leistungsfall – gibt es Ausschlüsse, die für Sie relevant sein könnten? Und: Wie kulant und schnell reagiert der Anbieter im Schadensfall?
Unser PKV-Vergleichsrechner gibt Ihnen eine fundierte Grundlage für diese Entscheidung. Nutzen Sie ihn als Ausgangspunkt und lassen Sie sich bei Bedarf von einem unabhängigen Berater unterstützen.
Hinweis: Die Informationen auf dieser Seite dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechts- oder Versicherungsberatung. Für eine auf Ihre persönliche Situation zugeschnittene Empfehlung sollten Sie einen unabhängigen Versicherungsberater oder -makler konsultieren.