Warum Beamte und PKV so gut zusammenpassen
In Deutschland werden rund 1,8 Millionen aktive Beamte und über 1,3 Millionen Versorgungsempfänger (Pensionäre) behandelt. Der überwiegende Teil davon ist privat krankenversichert – und das aus einem sehr konkreten Grund: dem Beihilfesystem.
Als Beamter haben Sie Anspruch auf Beihilfe. Das bedeutet, Ihr Dienstherr – also Bund, Land oder Gemeinde – übernimmt einen Teil Ihrer tatsächlich angefallenen Krankheitskosten direkt. Die private Krankenversicherung sichert dann den verbleibenden Rest ab, sodass Sie am Ende auf null stehen. Kombiniert ergibt sich ein Schutz, den weder GKV noch PKV allein erreichen würden.
Beihilfe übernimmt einen festgelegten Prozentsatz Ihrer Arztkosten. Eine passende PKV-Restkostenversicherung übernimmt den Rest. Zusammen sind Sie zu 100 % abgesichert – bei einem Monatsbeitrag, der oft deutlich unter dem GKV-Beitrag liegt.
Die Beihilfesätze im Überblick 2025
Wie viel Beihilfe Sie erhalten, hängt von Ihrer persönlichen Situation und dem jeweiligen Dienstherren ab. Die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) gilt für Bundesbeamte; Landesbeamte unterliegen den jeweiligen Landesregelungen, die teils erheblich voneinander abweichen können.
| Personengruppe | Beihilfesatz | PKV muss absichern |
|---|---|---|
| Beamte ohne Kinder (ledig/verheiratet) | 50 % | 50 % |
| Beamte mit 1 berücksichtigungsfähigen Kind | 50 % | 50 % |
| Beamte mit 2+ berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 % | 30 % |
| Versorgungsempfänger (Pensionäre) | 70 % | 30 % |
| Berücksichtigungsfähige Kinder | 80 % | 20 % |
| Pflegebedürftige Beamte (Stufe 2+) | 70 % | 30 % |
Achtung Landesbeamte: Die Beihilferegelungen der Bundesländer können erheblich von der Bundesregelung abweichen. Bayern, Baden-Württemberg und Sachsen gelten als besonders beihilfefreundlich. Informieren Sie sich immer zuerst bei Ihrer Personalabteilung über Ihren individuellen Beihilfesatz.
Was ist ein Beihilfeergänzungstarif?
Ein Beihilfeergänzungstarif – auch Restkostentarif oder Beihilfetarif genannt – ist eine spezielle Form der privaten Krankenversicherung, die exakt auf die Beihilfe abgestimmt ist. Diese Tarife sind schlanker und günstiger als normale PKV-Vollversicherungen, weil sie nur den Teil der Kosten abdecken müssen, den die Beihilfe nicht übernimmt.
Ein Beispiel zur Verdeutlichung: Sie sind Beamter ohne Kinder, haben also einen Beihilfesatz von 50 %. Sie erkranken und die Arztkosten betragen 1.000 Euro. Die Beihilfe erstattet Ihnen 500 Euro. Ihr Beihilfeergänzungstarif übernimmt die restlichen 500 Euro. Für Sie entstehen keine weiteren Kosten – vorausgesetzt, Sie haben keinen Selbstbehalt vereinbart.
Vollabsicherung: Der Beihilfeergänzungstarif mit Beihilfelücken-Option
In der Praxis gibt es sogenannte Beihilfelücken: Leistungen, für die keine Beihilfe gewährt wird oder die über den beihilfefähigen Höchstbetrag hinausgehen. Dazu zählen beispielsweise nicht verschreibungspflichtige Medikamente, bestimmte Heilmittel oder Kosten, die die GOÄ-Sätze übersteigen. Ein guter Beihilfetarif schließt diese Lücken ein oder bietet entsprechende Zusatzbausteine an.
Beihilfefähige Leistungen – was wird erstattet?
Grundsätzlich erstattet die Beihilfe alle medizinisch notwendigen Behandlungen, sofern diese von einem zugelassenen Arzt verordnet wurden und angemessen sind. Im Detail umfasst das:
- Ambulante ärztliche Behandlung: Arztbesuche, Facharztbesuche, Laboruntersuchungen, Heilpraktikerleistungen (teils begrenzt)
- Stationäre Behandlung: Krankenhausaufenthalte, Operationen, Rehabilitationsmaßnahmen
- Zahnärztliche Behandlung: Prophylaxe, Füllungen, Zahnersatz, Kieferorthopädie (nach Altersgrenzen und Kostenbegrenzungen)
- Arzneimittel: Verschreibungspflichtige Medikamente (nicht-verschreibungspflichtige Medikamente meist nur bei schwerwiegenden Erkrankungen)
- Hilfsmittel: Brillen, Hörgeräte, orthopädische Hilfsmittel (mit Kostenbegrenzungen)
Nicht beihilfefähig sind in der Regel: Behandlungen im Ausland (außer bei Notfällen und Grenzfällen), Schönheitsoperationen ohne medizinische Notwendigkeit, bestimmte alternative Heilmethoden sowie Eigenanteile bei Zahnersatz, die über den Festzuschuss hinausgehen.
Schritt für Schritt: So wählen Sie den richtigen Beihilfetarif
Die Auswahl des passenden Beihilfeergänzungstarifs ist eine der wichtigsten Finanzentscheidungen, die Beamte in ihrer Laufbahn treffen. Gehen Sie dabei systematisch vor:
1. Beihilfesatz ermitteln
Klären Sie als erstes Ihren aktuellen und zukünftigen Beihilfesatz. Denken Sie daran, dass der Satz sich ändert, wenn Sie Kinder bekommen, Ihr viertes Kind das 18. Lebensjahr überschreitet oder Sie in den Ruhestand treten. Viele Tarife können bei Lebensveränderungen ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst werden – ein wichtiges Kriterium.
2. Leistungsumfang festlegen
Überlegen Sie, welche Leistungen Ihnen über die Beihilfeleistungen hinaus wichtig sind. Das Einzelzimmer im Krankenhaus? Die Chefarztbehandlung? Umfangreiche Zahnleistungen? Heilpraktiker? Diese Zusatzleistungen lassen sich in vielen Beihilfetarifen als Bausteine hinzufügen.
3. Beitragsstabilität prüfen
Achten Sie bei der Tarifauswahl unbedingt auf die historische Beitragsentwicklung des Anbieters. Versicherer, die in der Vergangenheit regelmäßige, moderate Anpassungen hatten, sind tendenziell solider kalkuliert als solche mit jahrelang stabilen Beiträgen, die dann plötzlich stark steigen. Die BaFin veröffentlicht regelmäßig Berichte zu den Reserven der PKV-Anbieter.
4. Gesundheitsprüfung vorbereiten
Bevor Sie einen PKV-Antrag stellen, sollten Sie Ihre medizinische Vorgeschichte sorgfältig dokumentieren. Alle Vorerkrankungen, Medikamente und Behandlungen der letzten fünf bis zehn Jahre müssen vollständig und wahrheitsgemäß angegeben werden. Holen Sie sich bei Bedarf eine Patientenakte von Ihrem Hausarzt.
Beamte, die früh in eine PKV einsteigen – idealerweise direkt nach der Verbeamtung oder dem Referendariat – sichern sich die günstigsten Beiträge. Mit 25 Jahren zahlen Sie oft weniger als die Hälfte des Beitrags, den ein 45-Jähriger für denselben Schutz entrichten würde.
Beamte auf Widerruf und Beamte auf Probe – Besonderheiten
Beamte auf Widerruf (z. B. Referendare) und Beamte auf Probe stehen vor einer besonderen Herausforderung: Ihre Beamtenstatus ist nicht dauerhaft gesichert. Werden sie nicht übernommen, verlieren sie den Beihilfeanspruch und müssten zurück in die GKV oder eine vollwertige PKV wechseln.
Für diese Gruppe gibt es spezielle Tarife, die bei einer möglichen Rückkehr in die GKV kompatibel gestaltet sind. Sprechen Sie mit Ihrem Anbieter explizit über diese Situation. Einige Versicherer bieten eine sogenannte GKV-Öffnungsklausel an, die den Wechsel zurück in die GKV ohne finanzielle Nachteile ermöglicht.
PKV für Beamte: Steuerliche Aspekte 2025
PKV-Beiträge für Beamte sind im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich absetzbar. Die Basisabsicherung – also der Teil des Beitrags, der für ambulante, stationäre und zahnärztliche Grundversorgung aufgewendet wird – gilt als abzugsfähige Sonderausgabe nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG.
Da Beamte keinen Arbeitgeber haben, der einen Zuschuss zahlt (die Beihilfe ist kein Arbeitgeberzuschuss im steuerrechtlichen Sinne), können sie den vollen Basisbeitrag steuerlich geltend machen. Bei einem Grenzsteuersatz von 35 Prozent und einem monatlichen Beitrag von 300 Euro ergibt sich eine jährliche Steuerersparnis von rund 1.260 Euro – ein erheblicher Vorteil gegenüber GKV-Mitgliedern.
Häufige Fehler bei der PKV-Auswahl für Beamte
In unserer Erfahrung machen Beamte bei der PKV-Auswahl immer wieder dieselben Fehler. Damit Sie diese vermeiden:
- Den günstigsten Tarif wählen, ohne auf Stabilität zu achten: Ein günstiger Einstiegsbeitrag kann teuer werden, wenn der Anbieter schlecht kalkuliert hat und die Beiträge später stark steigen.
- Beihilfesatz nicht regelmäßig prüfen: Wenn Ihr Beihilfesatz sich ändert (z. B. bei Geburt eines Kindes oder Eintritt in den Ruhestand), sollten Sie Ihren Tarif anpassen.
- Auf Zahnleistungen verzichten: Zahnersatz kann sehr teuer werden. Ein guter Zahntarif amortisiert sich oft bereits nach einer einzigen Behandlung.
- Gesundheitsfragen unvollständig beantworten: Das kann im Leistungsfall zur Ablehnung oder sogar zur Anfechtung des gesamten Vertrags führen.
- Nur den aktuellen Bedarf bedenken: Denken Sie daran, dass Sie mit diesem Tarif möglicherweise Jahrzehnte versichert sein werden. Wählen Sie daher einen Anbieter mit nachgewiesener Stabilität.
FAQ: Die häufigsten Fragen von Beamten zur PKV
Die Beihilfequote beträgt üblicherweise 50 % für ledige Beamte oder Beamte mit einem Kind, 70 % für Beamte mit zwei oder mehr Kindern sowie für Pensionäre, und 80 % für beihilfeberechtigte Kinder. Die genauen Sätze hängen vom Dienstherren und dem jeweiligen Landesrecht ab.
Nein, Beamte können sich freiwillig auch gesetzlich versichern. Allerdings ist die PKV für Beamte meistens erheblich günstiger, da der Beihilfeanspruch des Dienstherren die PKV-Beiträge drastisch senkt. Bei der GKV entfällt dieser Vorteil – der Beamte muss den vollen GKV-Beitrag selbst tragen.
Ein Beihilfeergänzungstarif ist ein spezieller PKV-Tarif, der genau die Kosten übernimmt, die nach Abzug der Beihilfe verbleiben. Er ist günstiger als eine normale PKV-Vollversicherung, weil er nur den nicht von der Beihilfe gedeckten Teil absichern muss.
Ja, ein freiwilliger Beitritt zur GKV ist möglich. In einigen Bundesländern gibt es zudem ein Optionsmodell, das GKV-versicherten Beamten einen Beihilfezuschuss gewährt. Prüfen Sie, ob Ihr Bundesland dieses Modell anbietet. Für die meisten Beamten ist die PKV jedoch die günstigere Lösung.